Mit dem Wechsel vom Trenn- zum Mischsystem wurde der kommunalen Gewässerschutzbewilligung inklusive Zustimmung zum Kanalisationsanschluss die Grundlage entzogen. Für diese Projektänderung ist somit eine neue kommunale Gewässerschutzbewilligung inklusive Zustimmung zum Kanalisationsanschluss erforderlich. Zwar bedürfen unterirdische Leitungen für Hausanschlüsse grundsätzlich keiner Baubewilligung (Art. 6 Abs. 1 Bst. q BewD12). Hier betrifft die Projektänderung aber nicht nur unterirdische Leitungen für Hausanschlüsse, sondern den Kanalisationsanschluss und das Abwasserentsorgungssystem. Da die Erschliessung