Gemäss GEP, Kanalisationskataster, Übersichtsplan Abwassernetz, vom 10. Januar 2006 handelt es sich dabei um einen Mischwasserkanal.11 Für diese Abwasserbeseitigung wurde mit Amtsbericht vom 8. März 2016 auch die kommunale Gewässerschutzbewilligung inklusive Zustimmung zum Kanalisationsanschluss erteilt.