b) Unter den Verfahrensbeteiligten ist unbestritten, dass der mit Bauentscheid vom 10. März 2016 bewilligte Plan «Medien- und Untergeschoss» vom 18. Februar 2016 eine Einleitung des Abwassers des neuen Zweifamilienhauses im Trennsystem vorsah. Das Sauberabwasser sollte in den öffentlichen Regenwasserkanal und das Schmutzabwasser in die an die Abwasserreinigungsanlage angeschlossene Kanalisation eingeleitet werden. Gemäss GEP, Kanalisationskataster, Übersichtsplan Abwassernetz, vom 10. Januar 2006 handelt es sich dabei um einen Mischwasserkanal.11