d) Daher ist die angefochtene Verfügung hinsichtlich der Sickerleitung entsprechend anzupassen. Dazu wird Buchstabe b durch folgende Anweisung ersetzt: Der Baupolizeibehörde ist innert zwei Monaten nach Eintreten der Rechtskraft dieser Verfügung eine Dokumentation einzureichen, aus der ersichtlich ist, dass der Einlauf des ständig laufenden Sickerwassers auf der Westseite der Liegenschaft dicht verschlossen wurde. Zudem ist aus Buchstabe c der Verschluss des Sickerwassereinlaufs zu streichen.