Weiter kündigte die Gemeinde an, die Baupolizeibehörde werde sich im späteren Verlauf des Verfahrens äussern. Nachdem das Rechtsamt Unterlagen aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Grosshöchstetten zu den amtlichen Akten genommen und Kopien dieser Unterlagen den Verfahrensbeteiligten zugestellt hatte und die Beschwerdeführenden Einsicht in gewisse Vorakten genommen hatten, reichten die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme vom 22. August 2022 ein. Die Gemeinde hat sich nicht mehr geäussert. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten