4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Grosshöchstetten verzichtete mit Schreiben vom 7. März 2022 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde und verwies auf die eingereichten Akten. Weiter kündigte die Gemeinde an, die Baupolizeibehörde werde sich im späteren Verlauf des Verfahrens äussern.