6. Die Mängelbehebung ist umfassend zu dokumentieren (Kanalfernsehaufnahmen, Dichtigkeitsprüfung, Fotodokumentation, etc.) und die entsprechenden Dokumente sind der Baupolizeibehörde Grosshöchstetten innert 10 Tagen nach der Fertigstellung zuzustellen. e. Die Wiederherstellungsverfügung wird im entsprechenden Umfang aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst.