Die Ausführung ist innert 6 Monaten nach Erhalt der Bewilligung vollumfänglich fertigzustellen. c. Die Änderung des Anschlusses an die Gemeindekanalisation und der Verschluss des Sickerwassereinlaufs sind der Baupolizeibehörde frühzeitig mitzuteilen und zur Abnahme anzumelden. d. Die folgenden Mängel, die bei der Kanalinspektion vom 24. Februar 2021 festgestellt wurden, sind innert 6 Monaten nach Eintreten der Rechtskraft dieser Verfügung zu beheben: 1. Die Bauherrschaft hat der Baupolizeibehörde Grosshöchstetten einen angepassten Kanalisationsplan mit dem effektiven Leitungsverlauf einzureichen.