Die Ausführung des Bauprojektes ist innert 6 Monaten nach Erhalt der Baubewilligung vollumfänglich fertigzustellen. b. Der Einlauf des ständig laufenden Sickerwassers auf der Westseite der Liegenschaft ist bis spätestens 2 Monate nach Eintreten der Rechtskraft dieser Verfügung dicht zu verschliessen oder es muss für das permanente Abführen des Grundwassers innert gleicher Frist eine entsprechende Bewilligung beantragt werden. Die Ausführung ist innert 6 Monaten nach Erhalt der Bewilligung vollumfänglich fertigzustellen.