Lichtschacht auf der Westseite des neuen Gebäudes Löcher in die Sauberwasserleitung gebohrt worden waren, durch die stetig Grundwasser abfliesst. Wie der Beschwerdeführer 2 bei der Aufnahme vor Ort erklärt hat, sollte mit diesen Löchern der Grundwasserspiegel permanent unter dem Niveau der Schächte bzw. der Fensteröffnungen gehalten und das akut drohende Einlaufen von Wasser in das Untergeschoss verhindert werden. Die Kanalinspektion hat zudem Folgendes gezeigt: 1. Der effektive Leitungsverlauf stimmt in gewissen Abschnitten nicht mit dem „Revisionsplan Kanalisation" vom 15. Dezember 2016 überein. 2. Für die Dachentwässerung wurde kein Schlammsammler erstellt (Empfehlung).