In der Folge hat die Bauverwaltung der Gemeinde die Firma B.________ AG mit der Überprüfung des Kanalisationssystems des Neubaus beauftragt. Im Untersuchungsbericht vom 8. Januar 2018 werden folgende Mängel festgehalten: Die Liegenschaft ist generell im Trennsystem erstellt worden, in einem Schacht vor der Gemeindeleitung wurden jedoch das Sauber- sowie das Schmutzwasser zusammengeführt und gemeinsam in die Schmutzwasserkanalisation abgeführt; in der Sauberwasserleitung auf der westlichen Seite des Hauses ist ein wasserführender Einlauf vorhanden, der in den Plänen nicht vermerkt ist, wobei es sich vermutlich um eine angeschlossene Sickerleitung handelt.