2. Gemäss einer Aktennotiz zu einem Telefongespräch vom 20. Mai 2016 zwischen dem Bereichsleiter Bau + Betriebe (heute: Bereich Tiefbau) der Gemeinde Grosshöchstetten und einem Vertreter der Firma A.________ betreffend Abwasseranschluss wurde festgehalten, dass sich in der Strasse diverse Werkleitungen befinden, so dass auf oder neben der Hauptleitung kein Kontrollschacht errichtet werden könne. Aufgrund dieser Umstände wurde der Einleitung als Blindanschluss zugestimmt. Die Firma A.________ wurde gleichzeitig beauftragt, bei offenem Graben Fotos und Einmasse zu erstellen, welche der Gemeinde zur Verfügung zu stellen seien.