Am 10. März 2016 erteilte die Gemeinde Grosshöchstetten die Baubewilligung für den Neubau des Zweifamilienhauses. Unter anderen wurde darin auch der Amtsbericht Gewässerschutz vom 8. März 2016 zum Bestandteil der Baubewilligung erklärt. Als einer der massgebenden Pläne wurde der Medien- und Untergeschossplan vom 26. November 2015, revidiert am 18. Februar 2016, vermerkt. Auf diesem bewilligten Plan findet sich der Vermerk «Bew. mit Änderung», zudem ist bei den Sauberwasserleitung bei allen Beschriftungen «Sickerleitung» das «Sicker» durchgestrichen.