Es wurde vermerkt, dass der Anschluss im Trennsystem nicht vollumfänglich baubewilligungsfähig sei, da die vorgeschlagenen Sickerleitungen nicht erstellt werden dürften, zulässig seien einzig geschlossene Sammelleitungen für das anfallende Meteorwasser. Falls sich im Verlauf der Aushubarbeiten zeige, dass wesentliche Sicker- oder Grundwasservorkommen angetroffen würden, könne die Situation auf Ersuchen der Bauherrschaft neu beurteilt werden. Weiter wurde im Amtsbericht angeordnet, dass neue Kanalisationsleitungen und Kanalisationsanschlüsse nach der Verlegung bei offenem Graben der Gemeindeverwaltung zur Kontrolle anzumelden seien.