Eine abschliessende Beurteilung war aufgrund des damaligen Kenntnisstandes allerdings nicht möglich. Mit einer zweiten Stellungnahme vom 28. Januar 2016 teilte die Bauherrschaft mit, dass sie aufgrund des Gutachtens vom 27. Januar 2016 auf eine Versickerungsanlage verzichten und das anfallende Meteorwasser gemäss den Weisungen der Gemeinde in die öffentliche Sauberabwasserkanalisation einleiten werde. Gemäss revidiertem Medien- und Untergeschossplan vom 18. Februar 2016 sollte das Gebäude im Trennsystem an die Gemeindekanalisation angeschlossen werden.