hydrogeologischem Gutachten vom 27. Januar 2016 liegt der geplante Neubau in einem Gebiet mit einer schlechten Durchlässigkeit des Untergrundes. Die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Versickerungsanlage könne ohne Versickerungsversuch vor Ort nicht gewährleistet werden. Generell wurde eine Versickerungsanlage Typ b (Unterirdische Versickerung) als möglich erachtet. Eine abschliessende Beurteilung war aufgrund des damaligen Kenntnisstandes allerdings nicht möglich.