Mit dem Amtsbericht Gewässerschutz der Gemeinde Grosshöchstetten vom 23. Dezember 2015 wurde beantragt, dass die Liegenschaft im Trennsystem zu entwässern sei. Weiter wurde verlangt, dass zur Prüfung der einwandfreien Funktion der vorgeschlagenen Versickerungsmassnahmen vor Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten eingereicht werde. Mit Brief vom 23. Januar 2016 teilten die Beschwerdeführenden 2 und 3 der Gemeinde mit, dass sie die Oberflächenentwässerung geologisch abklären lassen würden. Gemäss 1/29 BVD 120/2022/5