Da die angefochtene Verfügung hinsichtlich der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aufgrund der Einreichung des nachträglichen Baugesuchs von Gesetzes wegen dahinfiel, sind auch die diesbezüglichen Kosten von CHF 250.00 aufzuheben. Die Gemeinde wird Gelegenheit haben, diese Kosten im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens erneut zu verlegen. Die verbleibenden, vom Beschwerdeführer zu tragenden Kosten von CHF 250.00, welche die Baueinstellung betreffen, haben beim vorliegenden Ausgang des Verfahrens weiterhin Bestand. Ziffer 5 der angefochtenen Verfügung ist damit insofern anzupassen, als die Kosten von CHF 500.00 auf CHF 250.00 reduziert werden.