Mit Ziffer 5 der angefochtenen Verfügung hat die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens von CHF 500.00 auferlegt. Diese Kosten betreffen sowohl die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als auch das angeordnete Benützungsverbot, wobei von einer jeweils hälftigen Zuordnung dieser Kosten auszugehen ist. Da die angefochtene Verfügung hinsichtlich der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aufgrund der Einreichung des nachträglichen Baugesuchs von Gesetzes wegen dahinfiel, sind auch die diesbezüglichen Kosten von CHF 250.00 aufzuheben.