6. Mit Verfügung vom 9. November 2022 schrieb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren BVD 120/2022/59 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab, soweit dies die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 2 und 3 der Verfügung der Gemeinde Seeberg vom 14. September 2022 betrifft. Gleichzeitig hielt das Rechtsamt fest, dass das Beschwerdefahren BVD 120/2022/59 weitergeführt werde, soweit sich die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Baueinstellung gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Seeberg vom 14. September 2022 richtet. Es gab es der Gemeinde im Rahmen des Schriftenwechsels Gelegenheit,