2. Die übrigen Sachanträge gemäss Beschwerde vom 17. Oktober 2022 sind zufolge Dahinfallens der entsprechenden Elemente der Verfügung der Einwohnergemeinde Seeberg vom 14. September 2022 (Geschäfts-Nr. der Leitbehörde 2021.42 / Archiv-Nr. 4.301 A.________, B.________) mangels Anfechtungsobjekt entfallen und entsprechend abzuschreiben, ohne Kostenfolgen zulasten des Beschwerdeführers.»