Der Beschwerdeführer wird die BVD über den Ausgang des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens informieren. Sollte die nachträgliche Baubewilligung erteilt werden, beabsichtigt der Beschwerdeführer, das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abschreiben zu lassen oder diese Beschwerde zurückzuziehen; sollte die nachträgliche Baubewilligung indes verweigert werden, sei dem Beschwerdeführer Frist anzusetzen, die vorliegende Beschwerde und seine Anträge umfassend zu begründen und zu belegen.