Die Baupolizeibehörde Krauchthal ist über Mieterwechsel der Praxisräumlichkeiten in Kenntnis zu setzen. Auch hier wird anschliessend eine interne behördliche Kontrolle erfolgen. e) (…) d) Aus dem Wortlaut der Auflage, die mit der Baubewilligung für eine Praxisnutzung verbunden wurde, tritt klar hervor, dass die Siegelung erst aufgehoben wird, wenn mit einem Mietvertrag die Praxisnutzung nachgewiesen wird. Der alleinige Nachweis, dass keine Wohnnutzung vorliegt, genügt demnach nicht.