Da nach dem Gesagten die streitige Auflage im Baupolizeiverfahren verbindlich und nicht mehr zu überprüfen ist, sind die letzteren Fragen nicht zu beurteilen. Ohne Entfernung der Küche ist die Nutzung der Räumlichkeiten in dem Umfang und unter den Bedingungen und Auflagen möglich, die in der Baubewilligung Nr. 23/2019 vom 19. November 2019 festgelegt sind.