Damit habe der Umstand, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Hauptgebäude über einen Pausenraum mit Küche verfüge, keine Relevanz. Hingegen präjudiziere der Umstand, dass die Beschwerdeführerin in ihren Räumlichkeiten über einen Pausenraum mit Küche verfüge, sowohl die Zonenkonformität eines Pausenraums inkl. Küche als auch die Notwendigkeit eines solchen Pausenraums für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.