Auf diese rechtskräftig behandelte Frage könne nicht zurückgekommen werden. Auf das damals zu beurteilende Baugesuch für die Umnutzung des bestehenden Praxisraums als Büro-, Pausen- und Lagerraum mit Küche, Dusche und WC hätte die Gemeinde nicht eintreten müssen. Auch in baupolizeilichen Verfahren wie dem vorliegenden ist der Bauentscheid vom 19. November 2019 einschliesslich der streitigen Auflage verbindlich.