a) Die Angelegenheit um das Grundstück Krauchthal Grundbuchblatt Nr. H.________ wurde bereits in mehreren rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren behandelt. Mit dem Bauentscheid Nr. 23/2019 vom 19. November 2019 wurde verbindlich und rechtskräftig entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Siegelung der mit dem Benützungsverbot belegten Räumlichkeit aufgehoben wird. Eine rechtskräftig beurteilte Sache kann nicht nochmals zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden (sog. res iudicata).