Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG5 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführerin ist als Adressatin durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Die angefochtene Verfügung wurde der Beschwerdeführerin am 30. August 2022 zugestellt.6 Die 30-tägige Beschwerdefrist wurde eingehalten. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sachverhalt; res iudicata