Am 12. August 2020 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Krauchthal ein Baugesuch ein für die Umnutzung des bestehenden Praxisraums. Die neu vorgesehene Nutzung umschrieb sie nach mehreren Überarbeitungen als Büro-, Pausen- und Lagerraum mit Küche, Dusche und WC. Mit Entscheid vom 21. Januar 2021 erteilte die Gemeinde Krauchthal den Bauabschlag. Sie hielt in ihrem Entscheid fest, dass die Baubewilligung Nr. 23/2019 vom 19. November 2019 weiterhin gültig sei und dass Benützungsverbot und Siegelung fortbestünden, bis der Nachweis einer bewilligungskonformen Nutzung erbracht werde. Die BVD wies die von der Beschwerdeführerin dagegen eingereichte Beschwerde ab.