Zur Scheune B.________ 413 hätten sie weder im Jahr 2018 noch zuvor eine Aufforderung bekommen, etwas zu verändern. Alle Kontrollen seien ohne Bemerkungen abgelaufen. Weiter befinde sich diese Scheune in der roten Lawinenzone, weshalb die Tiere sowieso nur dort gehalten würden, wenn die Lage gut zugänglich sei. Da sie mehrere Scheunen hätten, wo über den Winter Tiere gehalten würden, sei es nicht verhältnismässig, Güllegruben zu erstellen. Dazu seien alle Ställe stromlos und mit Baufahrzeugen schlecht erreichbar. Die Tiere seien nicht den ganzen Winter am selben Standort. Pro Scheune seien sie für ungefähr acht Wochen mit ungefähr fünf Jungtieren dort.