3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Oberried stellt in ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2022 keinen Antrag, sondern fasst lediglich den Sachverhalt zusammen. Mit Verfügung vom 1. März 2023 teilte das Rechtsamt mit, dass es beim AWA den Kontrollrapport und die Kontrollbescheinigung zur Betriebskontrolle vom 4. August 2022 durch den KuL eingeholt und zu den amtlichen Akten genommen hat. Gleichzeitig stellte das Rechtsamt je eine Kopie dieser beiden Dokumente den Verfahrensbeteiligten zu.