2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 22. September 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen kein ausdrückliches Rechtsbegehren. Sinngemäss beantragen sie die Aufhebung der Verfügung vom 9. September 2022.