1. Ihnen wird untersagt, die Scheune B.________ 413 und H.________ 3a auf den Parzellen Nr. F.________ und G.________ ab 01. November 2022 als permanent zugängliche Laufhöfe zu nutzen. 2. [Androhung Ersatzvornahme] 3. Die vorliegende Verfügung wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein Baugesuch bezüglich der mangelhaften Laufhöfe und der fehlenden Güllengruben eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG). 4. [Hinweis auf Straftatbestände] 5. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 200.– und werden ihnen als Grundeigentümer (Art. 51 BewD) in Rechnung gestellt. 6. [Rechtsmittelbelehrung]