1. Die Beschwerdeführerin 2 betreibt einen Landwirtschaftsbetrieb. Auf diesem Betrieb fand am 4. August 2022 eine Kontrolle durch den Verein Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KuL) statt. Gemäss dem Kontrollrapport wurde im Bereich Gewässerschutz folgender Mangel festgestellt: «Scheune A.________ keine Güllegrube. Permanenter Auslauf bei Scheune A.________ und Scheune E.________ nicht in Güllegrube entwässert.»1 Mit zwei Schreiben vom 26. August 2022 informierte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Gemeinde über diesen festgestellten «Mangel Gewässerschutz» bei der «Scheune A.________ / B.________ 413» auf Parzelle Oberried am Brienzersee