1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Interlaken vom 3. August 2022 wird aufgehoben. Dem Beschwerdeführer ist vollständige Einsicht in die ersuchten Akten zu gewähren. 2. Der Beschwerdegegnerschaft werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.