Darin kann jedoch hier kein «wichtiges und überwiegendes öffentliches Interesse» erblickt werden, zumal auch die Gemeinde ein solches Interesse nicht ins Feld geführt hat.18 Zudem bleibt es möglich, dass eine anzeigende Person ihre Meldung anonym einreicht, so dass auch die Baupolizeibehörde über deren Identität nicht Bescheid weiss.