Zusicherungen oder besonders vertrauliche Anfragen bei den Befragten den Eindruck erweckt hat, sie werde die Angaben vertraulich behandeln […]» 3. Akteneinsicht / Offenlegung der Personalien: Beurteilung a) Die Gemeinde verweigerte mit der angefochtenen Verfügung vom 3. August 2022 die Offenlegung der Identität der Beschwerdegegnerschaft und führte dabei aus, im vorliegenden Fall habe die Anzeigerin bzw. der Anzeiger auf die Ausübung des Parteirechts verzichtet und wolle