Denn richtig verstandener Datenschutz will nicht ein Klima des Misstrauens und der Entstehung von Gerüchten und anonymer Verdächtigungen schaffen, sondern eine offene und faire Erledigung von Streitigkeiten ermöglichen. Es entscheidet sich aufgrund der konkreten Umstände, ob Informantinnen und Informanten im Einzelfall ein besonders schützenswertes Interesse an der Geheimhaltung haben, wenn die betroffene Person um Einsicht ersucht.