3/10 BVD 120/2022/54 Einsichtsrecht in Art. 27 Abs. 1 regelt, gelangt vorliegend nicht zur Anwendung, da der Beschwerdeführer nicht Auskunft über die Tätigkeit der Behörde verlangt, sondern Einsicht in ihn persönlich betreffende Akten.7