Rechtsamt der BVD fraglich, ob im Rahmen der Interessenabwägung überhaupt private Interessen zu berücksichtigen sind. Die Beschwerdegegnerschaft erhielt daher nochmals Gelegenheit, sich im Rahmen einer Beschwerdeantwort zu ihren Interessen an der Geheimhaltung der Personalien zu äussern. Die Beschwerdegegnerschaft reichte in der Folge eine Stellungnahme vom 13. November 2022 ein.