Mit Eingabe vom 14. September 2022 reichte die Gemeinde die Vorakten ein und gab die Personalien der anzeigenden Person/en bekannt, worauf das Rechtsamt diese mit Verfügung vom 19. September 2022 in anonymer Form als Beschwerdegegnerschaft in das Verfahren aufnahm und gleichzeitig bekannt gab, dass es dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren alle Eingaben nur in anonymisierter Form zustellen und dabei neben den Personalien der Beschwerdegegnerschaft auch alle Angaben/Informationen anonymisieren werde, welche Rückschlüsse auf die Identität der Beschwerdegegnerschaft ermöglichen könnten. Im folgenden Schriftenwechsel nahm die Gemeinde mit Schreiben vom 17. Oktober 2022 Stellung und verwies