3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 5. September 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 3. August 2022. Weiter sei ihm «Einsicht in alle ihn betreffenden schriftlichen Anzeigen sowie in alle Akteneinträge und (Telefon-)Notizen über ihn betreffende Anzeigen im Zusammenhang mit dem Baupolizeiverfahren Geschäfts-Nr. 9177 zu gewähren, alles unter Offenlegung der Identität der anzeigenden Person(en).»