1. Gestützt auf eine mit elektronischem Schreiben vom 14. Januar 2022 eingereichte Anzeige der Beschwerdegegnerschaft eröffnete die Gemeinde mit Verfügung vom 28. Januar 2022 ein baupolizeiliches Verfahren wegen vermuteter unrechtmässiger Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken in der Liegenschaft A.________ 1a auf Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Zone B.________ Mit Schreiben vom 25. Februar 2022 nahm der Beschwerdeführer als Mieter Stellung und führte dabei aus, dass er in der besagten Liegenschaft neben der zonenkonformen Nutzung als Montagestation /