Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 15. September 2022 aus, sie habe den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Juli 2022 informiert, dass die Gartenbeleuchtung keine Übermässigkeit darstelle und keine signifikante Wohnraumaufhellung vorliege. Sie habe ihn in diesem Schreiben weiter zu einem Gespräch eingeladen und ihn gebeten, Terminvorschläge zu machen. Der Gemeinderat sowie die Baupolizeibehörde hätten mehrmals versucht, den Beschwerdeführer zu einer Begehung oder einem Gespräch einzuladen, was dieser jeweils abgelehnt habe. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung vom 21. Juli 2022 beschlossen, dass die Gemeinde keine weiteren Schreiben in dieser Sache verfassen werde.