a) Der Beschwerdeführer rügt, die Gemeinde weigere sich seit Monaten, eine Verfügung betreffend die Lichtimmissionen auf seinem Grundstück Nr. F.________, ausgehend von der Parzelle Nr. E.________, auszustellen. Er bringt zusammengefasst vor, das Schreiben vom 1. Juli 2022 stelle keine Verfügung dar.