c) Anzeigende, die als Nachbarinnen oder Nachbarn betroffen sind, können sich als Partei am baupolizeilichen Verfahren beteiligen (Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG) und Anträge stellen. Kommt ihnen Parteistellung zu, haben sie Anspruch auf Erlass einer Verfügung.10 Die E-Mail des Beschwerdeführers vom 13. Mai 2022 ist als baupolizeiliche Anzeige einzustufen. Der Beschwerdeführer ist Mieter der Liegenschaft der angrenzenden Parzelle und somit unmittelbarer Nachbar der Parzelle mit der umstrittenen Lichtanlage. Er ist daher zur Beschwerdeführung legitimiert.