2. Mit Schreiben vom 2. August 2022 leitete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der BVD eine schriftliche Eingabe des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2022 weiter. Der Beschwerdeführer erklärt darin, da sich die Gemeinde weigere, eine Verfügung betreffend die Lichtimmissionen auszustellen, reiche er eine Rechtsverweigerungsbeschwerde ein. Er macht insbesondere geltend, mit E-Mail vom 10. Juni 2022 sei ihm eine beschwerdefähige Verfügung in der nachfolgenden Woche versprochen worden. Das Schreiben der Gemeinde vom 1. Juli 2022 entspreche keiner solchen Verfügung.