um Unterstützung bei der Herangehensweise an den vorliegenden Sachverhalt. Gestützt auf die Antwort des AUE versuchte die Gemeinde in einem ersten Schritt mittels informeller Besprechung vor Ort eine Lösung zu finden. Zu einer Besprechung war der Beschwerdeführer jedoch nicht bereit. Am 23. Juni 2022 fand im Beisein der Nachbarn des Beschwerdeführers auf deren Grundstück eine informelle Begehung durch die Gemeinde statt, welche die Beleuchtungssituation auf der Parzelle Nr. E.________ mittels Foto festhielt. Mit E-Mail vom 28. Juni 2022 wiederholte der Beschwerdeführer seine Forderung auf Erlass einer anfechtbaren Verfügung und setzte der Gemeinde eine Frist bis am 1. Juli 2022.