In ihrer Antwort vom 17. Mai 2022 stellte sich die Gemeinde nach Rücksprache mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf den Standpunkt, es handle sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 legte der Beschwerdeführer erneut seine Sicht dar und forderte die Gemeinde wiederum auf, eine zeitliche Begrenzung der Lichtimmissionen anzuordnen. Im Falle, dass sich die Gemeinde für nicht zuständig halte, habe sie eine entsprechende Verfügung zu erlassen.