In Ziffer 2, dritter Punkt der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung wird verfügt: «Entfernung der neuen Stützmauer beim Sitzplatz». Im Baubewilligungsverfahren wurden keine Umgebungsarbeiten bewilligt (vgl. Baubewilligung und Situationsplan mit Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Oberaargau, beide vom 4. November 2015). Der Beschwerdeführer hat im Baupolizeiverfahren auf dem nachgereichten Situationsplan im Bereich des Sitzplatzes sowohl die Stützmauer bei der Hocheinfahrt als auch die Blocksteinmauer entlang der Parzellengrenze farbig als Veränderung markiert.